Führerscheinklassen
Laufend Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF) und Aufbauseminar für Punkteabbau (ASP) - fragen sie nach den neuesten Terminen!
 
Wir schulen Sie in modernen, gepflegten Nichtraucherfahrzeugen mit Klimaanlage.
Große Auswahl verschiedener Fahrzeugtypen.

 
Klasse B - Kraftwagen
Klasse B
Kraftfahrzeuge- ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer Fahrersitz.
Anhänger: -zulässige Gesamtmasse bis 750 kg oder zulässige Gesamtmasse bis zur Leermasse des Fahrzeugs, wenn von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht überschritten werden.
 

Eingeschlossen: L - M

Theorieausbildung: 14 Unterrichte
(12x Grund- und 2x Zusatzstoff)

Fahrstunden: nach Bedarf
(keine Mindestanzahl vorgeschrieben)

Sonderfahrten:
5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten

Prüfung: Theorie und Praxis

Besonderheiten:
Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduzieren sich die Unterrichte auf 6x Grund- und 2x Zusatzstoff.
 
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei einer Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
(Kein Theorieunterricht und keine Sonderfahrten)
 
Wir schulen auf:
 
VW Golf VI TDI
VW Polo TDI
VW Golf Plus
VW Golf Plus (Automatik)
Mecedes SLK 320

(Automatikübungsstunden)
 
Klasse BE - Kraftwagen + Anhänger
Klasse BE
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen.
Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
 
Voraussetzung: Klasse B

Theorieausbildung: : kein Unterricht (Anhänger-Thema wird bereits bei Klasse B behandelt)

Fahrstunden: nach Bedarf (keine Mindestanzahl vorgeschrieben, Rangier- und Stadtfahrten werden durchgeführt)

Sonderfahrten:
3 Überlandfahrten, 1 Autobahn-,
1 Nachtfahrt

Prüfung: Praxis und Rangierübungen

Besonderheiten:
keine Theorieprüfung
 
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei einer Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
(Kein Theorieunterricht und keine Sonderfahrten)
 
Wir schulen auf:
 
Golf Plus (Automatik) + Anhänger

Aufbauseminar - Punkte
Aufbauseminar Punkteabbau
ehemals ASK

Aufbauseminar Punkteabbau
 
Aufbauseminar - für Fahranfänger
Aufbauseminar für Fahranfänger
ehemals FAP

Aufbauseminar für Fahranfänger
 
Sind Sie an unseren aktuellen Terminen interessiert? Schicken Sie uns doch gleich ein kurzes Mail - wir werden Sie umgehend informieren.
Kontakt: Info@fahrschule-schwaegerl.de
 
Oder rufen Sie uns einfach an: Telefon: 0172 - 8 99 28 99

Führerschein mit 17 Jahren Klasse B und BE

Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:

Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrer/in nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.
Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.
Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestes fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen.
Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland nicht selber fahren.
Ausbildung wie Klasse B bzw. BE
 

Motorräder:

Helme, Schutz- und Regenkleidung werden Ihnen von uns gestellt.
Ausbildung mit Gegensprechanlage.

Klasse A

Klasse A
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
 

Eingeschlossen: Klasse A1 - M

Theorieausbildung: 16 Unterrichte
(12x Grund- und 4x Zusatzstoff)

Fahrstunden: nach Bedarf
(keine Mindestanzahl vorgeschrieben)

Sonderfahrten:
5 ?berland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten

Prüfung: Theorie und Praxis
 
Besonderheiten:
Bei Vorbesitz der Klasse A1 reduzieren
sich die Sonderfahrten auf 3 Überland-, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrt.
nach 2 Jahren:
automatische Aufhebung dieser Beschr?nkung
- ohne erneutem Antrag bei einer Behörde
- ohne erneute Fahrstunden
- ohne erneute Prüfung
 
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei einer Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
(Kein Theorieunterricht und keine Sonderfahrten)
 
Wir schulen auf:
 
Suzuki Gladius 650 ABS (25 kw / 34 PS)
Yamaha Virago XV535 (25 kw / 34 PS)
 
Klasse A direkt - Motorrad ohne Leistungsbeschränkung
Klasse A Direkt
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Eingeschlossen: Klasse A - A1 - M

Theorieausbildung: 16 Unterrichte
(12x Grund- und 4x Zusatzstoff)
Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse:
6x Grund-, und 4x Zusatzstoff

Fahrstunden: nach Bedarf
(keine Mindestanzahl vorgeschrieben)

Sonderfahrten:
5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten

Prüfung: Theorie und Praxis
 
Besonderheiten:
Bei Vorbesitz der Klasse A1 oder der Klasse 3 (Erwerb vor dem 01.04.1980) reduzieren sich die Sonderfahrten auf 3 Überland-, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrt.
 
Wir schulen auf:
 
Suzuki Gladius 650 ABS (53 kw / 72 PS)


Klasse A 1 - Krafträder bis 125 ccm
Klasse A1
Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm, jedoch nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von:
- bis 80 km/h für 16 - 17 jährige
- unbegrenzt ab 18 Jahre


Eingeschlossen: Klasse M

Theorieausbildung: 16 Unterrichte
(12x Grund- und 4x Zusatzstoff)

Fahrstunden: nach Bedarf
(keine Mindestanzahl vorgeschrieben)

Sonderfahrten:
5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten

Prüfung: Theorie und Praxis


Besonderheiten:
Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduzieren sich die Unterrichte auf 6x Grund-, und 4x Zusatzstoff.
 
Wir schulen auf:
 
Suzuki DR125SM
 

Klasse M - Kleinkrafträder bis 50 ccm.
Klasse M
Kleinkrafträder
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm Hubraum.
Fahrräder mit Hilfsmotor
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm Hubraum, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen.

Eingeschlossen: keine Klasse

Theorieausbildung: 14 Unterrichte
(12x Grund- und 2x Zusatzstoff)

Fahrstunden: nach Bedarf
(keine Mindestanzahl vorgeschrieben)

Sonderfahrten: keine

Prüfung: Theorie und Praxis

Besonderheiten:
praktische Ausbildung bzw. Prüfung wahlweise auf Schaltgetriebe oder Automatik möglich.

 
Wir schulen auf:
 
Honda MTX 50 (Schaltgetriebe)
Suzuki Katana (Automatik)

 


Klasse L
Klasse L
Zugmaschinen, die für Land- und Forstwirtschaft bestimmt sind und dort auch eingesetzt werden, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.



Eingeschlossen: keine Klasse

Theorieausbildung: 14 Unterrichte
(12x Grund- und 2x Zusatzstoff)

Fahrstunden: nicht vorgeschrieben

Sonderfahrten: keine

Prüfung: nur Theorie

Besonderheiten:
Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduzieren sich die Unterrichte auf 6x Grund- und 2x Zusatzstoff.
 

MOFA
Mofa
Mofa: einspurig, auch ohne Tretkurbel, einsitzig, besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern dürfen angebracht sein, bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
Motorisierte Krankenfahrstühle einsitzig, Leermasse höchstens 300 kg, bis 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit



Eingeschlossen: keine Klasse

Theorieausbildung: 6 Unterrichte

Fahrstunden:
bei Einzelunterricht: mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten
bei Gruppenunterricht: mindestens zwei Doppelstunden zu 90 Minuten

Sonderfahrten: keine

Prüfung: nur Theorie

Besonderheiten: 
Bei Mitnahme von Kindern bis 7 Jahre, auf einem besonderen Sitz - Mindestalter 16 Jahre.
Nach bestandener Prüfung wird eine Prüfbescheinigung ausgehändigt, die wie ein Führerschein mitzuführen ist.

 
Wir schulen auf:
 
Honda PX 50