FÜHRERSCHEIN KLASSE BE
Definition Klasse BE:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B oder B96 fallen. Bei Lastkraftwagen mir durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Mindestalter
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, bzw. 17 Jahre bei B17. Voraussetzung ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B, bzw. B17.
Vorgeschriebene Ausbildung
Theorie:
Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse BE nicht vorgeschrieben.
Praxis:
Der Gesetzgeber schreibt 5 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
3 Bundes- und Landstraßenfahrten
1 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten
Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die praktische Ausbildungspflicht.
Vor den Sonderfahrten ist die Grundausbildung vorgeschrieben. Diese entält unter Anderem die Grundfahraufgaben wie z.B."Rückwärts um die Kurve fahren". Wie umfangreich diese ausfällte, hängt neben anderen Faktoren von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt. Unser Motto lautet:"Sowenig Stunden wie möglich aber soviele wie nötig, um sicher zu fahren und die Prüfung zu bestehen!".
Behördenantrag
Der Termin bei der Behörde
muss vorher online reserviert werden:
TERMINVERGABEBefindet sich der Hauptwohnsitz in München, ist der Antrag beim
Kreisverwaltungsreferat München, Garmischer Str. 19-21, 81377 München (U-Bahn Heimeranplatz) zu stellen.
Hierzu sind einige Unterlagen erforderlich:
- Anmeldebestätigung der Fahrschule (erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule)
- Personalausweis oder Reisepaß
- 1 Paßfoto, 35x45 mm, neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
- Nachweis über die Teilnahme an dem Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (Enfällt, wenn Führerschein vorhanden)
Momentan muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4-6 Wochen gerechnet werden. Erst dann kann die Prüfung abgelegt werden. Die Ausbildung kann aber unabhängig davon begonnen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule.
Hier erhalten Sie Informationen über den Bearbeitungsstand Ihres Führerscheinantrags:
KVR München