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Klasse A

Alle Motorräder

Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg

oder Aufstieg noch zweijährigem Besitz der Klasse A2


 

Was darf ich fahren?

Motorisierte Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h. Die Klasse A enthält automatisch die Fahrerlaubnisklassen AM und A1

 

Voraussetzungen

Das Mindestalter beträgt 24 Jahre.

Bei zweijahrigem Vorbesitz der Klasse A2 kann auf die Klasse A aufgestiegen werden, dann ist keine Theorieausbildung und -prüfung sowie Sonderfahrten vorgeschrieben.

Ausbildung

Theorie:

Insgesamt sind 16 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 4 klassenspezifische Unterrichte speziell für Motorrad-Fahrer. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. wenn jemand schon Klasse B besitzt und auf Motorrad erweitert) reduzieren sich die Grundunterrichte auf insgesamt 6. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die theoretische Ausbildungspflicht. Die einzelnen Unterrichtsthemen können Sie unserem Theorieplan entnehmen. Der Theorieunterricht kann vier mal pro Woche besucht werden (Montag bis Donnerstag jeweils 18:45 Uhr bis 20:15 Uhr). Der klassenspezifische Motorrad-Unterricht wird individuell vereinbart.
Wie häufig Sie den Unterricht pro Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
Unser Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehen wir Ihnen nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Praxis:

Der Gesetzgeber schreibt 12 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
5 Bundes- und Landstraßenfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die praktische Ausbildungspflicht.
Vor den Sonderfahrten ist Grundausbildung vorgeschrieben. Diese beinhaltet das eigentliche "Fahren lernen" und die Grundfahraufgaben wie z.B.: Slalom, Ausweichen, Kreisfahren etc. Wie umfangreich diese ausfällte, hängt unter Anderem von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt.

Unser Motto lautet:"Sowenig Stunden wie möglich aber soviele wie nötig, um die Prüfung zu bestehen!".
Die Schutzkleidung wie Motorrad-Jacke und -Hose , Helm, und Handschuhe kann bei uns kostenlos ausgeliehen werden.

Fahrzeuge

SUZUKI SV 650 ABS

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