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Klasse A1

Motorräder bis 125 ccm

Mindestalter 16 Jahre


 

Was darf ich fahren?

Krafträder (auch mit Beiwagen) der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von max. 11kW bzw. 15PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von

mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von

mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Nach 2 Jahren kann durch Ablegen einer praktischen Prüfung die Klasse A2 erworben werden.

 

Voraussetzungen

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Die früherer Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h

für die 16- und 17-jährigen entfällt.

Ausbildung

Theorie:

Insgesamt sind 16 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 4 klassenspezifische Unterrichte speziell für Motorrad-Fahrer. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. wenn jemand schon Klasse B besitzt und auf Motorrad erweitert) reduzieren sich die Grundunterrichte auf insgesamt 6. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die theoretische Ausbildungspflicht. Die einzelnen Unterrichtsthemen können Sie unserem Theorieplan entnehmen. Der Theorieunterricht kann vier mal pro Woche besucht werden (Montag bis Donnerstag jeweils 18:45 Uhr bis 20:15 Uhr). Der klassenspezifische Motorrad-Unterricht wird individuell vereinbart.
Wie häufig Sie den Unterricht pro Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
Unser Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehen wir Ihnen nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Praxis:

Der Gesetzgeber schreibt 12 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
5 Bundes- und Landstraßenfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die praktische Ausbildungspflicht.
Vor den Sonderfahrten ist Grundausbildung vorgeschrieben. Diese beinhaltet das eigentliche "Fahren lernen" und die Grundfahraufgaben wie z.B.: Slalom, Ausweichen, Kreisfahren etc. Wie umfangreich diese ausfällte, hängt unter Anderem von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt.

Unser Motto lautet:"Sowenig Stunden wie möglich aber soviele wie nötig, um die Prüfung zu bestehen!".
Die Schutzkleidung wie Motorrad-Jacke und -Hose , Helm, und Handschuhe kann bei uns kostenlos ausgeliehen werden.

Fahrzeuge

Zur Auswahl stehen unsere VESPA 125 Sprint Automatik

und die KTM 125 Duke mit Schaltung.

Beide Fahrzeuge verfügen selbstverständlich über ABS

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