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Klasse B196

125er fahren ohne Prüfung!

Wenn dir die 50er zu langsam geworden ist,

du auch mal über die Autobahn fahren möchtest

und im Verkehr gut und sicher mitfahren möchtest,

dann bist du hier genau richtig


 

Was darf ich fahren?

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von max. 11kW bzw. 15PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt. 
Ein Aufstieg nach zwei Jahren auf die Klasse A2 ist nicht möglich.

Die Fahrerlaubnis gilt momentan nur im Inland.

Nach absolvierter Ausbildung muss bei der Führerscheinstelle

ein neuer Führerschein beantragt werden in dem die Schlüsselzahl 196 eingetragen wird 

 

Voraussetzungen

Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.

Vorbesitz Klasse B mindestens 5 Jahre. 

Ausbildung

Theorie:

min. 4 x 90 min. klassenspezifischer Klasse A Theorieunterricht

Dieser findet regelmäßig in der Filiale am Wettersteinplatz, Säberner Str. 16

als Blockuntericht (Freitag und Samstag) statt

 

Praxis:
Die Praxisstunden werden mit dem Fahrlehrer individuell ausgemacht  

Es sind min. 5 x 90min. praktische Fahrstunden vorgeschrieben.

Die Stunden können mit Schaltung oder Automatik gefahren werden, eine Automatikbeschränkung gibt es bei der Klasse B196 nicht.

Prüfung:

Bei der Klasse B196 muss keine Theorie- und Praxisprüfung abgelegt werden.

Nach der Ausbildung muss bei der Behörde ein neuer Führerschein mit der Erweiterung B196 beantragt werden.

Fahrzeuge

Zur Auswahl stehen unsere VESPA 125 Sprint Automatik

und die KTM 125 Duke mit Schaltung.

Beide Fahrzeuge verfügen selbstverständlich über ABS.

Wenn du ein bisschen kleiner sind, mach bitte einen kurzen unverbindlichen Termin zur Sitzprobe aus, um zu prüfen, ob du die Maschine sicher im Stand mit beiden Füßen abstützen kannst. 

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