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Deine Anmeldung – der erste Schritt zum Führerschein

Du möchtest mit deinem Führerschein starten oder dich erst einmal unverbindlich informieren? Wir helfen dir, die passende Ausbildung zu finden, erklären dir den Ablauf und beantworten deine Fragen zu Terminen, Kosten und Unterlagen.

Wie kann ich mich beraten lassen?

 

Du kannst dich während unserer Bürozeiten persönlich in einer unserer Filialen beraten lassen. Wir nehmen uns Zeit für deine Fragen und besprechen mit dir, welche Führerscheinklasse und welcher Ausbildungsweg zu deinen Wünschen passen.

Auch außerhalb der Bürozeiten kannst du uns telefonisch unter 0179 6031383 kontaktieren. Alternativ schreibst du uns eine E-Mail an info@fahrschule-schwaegerl.de.

Unsere Beratung ist unverbindlich. Du musst dich also noch nicht entschieden haben, bevor du mit uns sprichst.

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Wie kann ich mich anmelden?

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Du hast zwei Möglichkeiten:

  • Persönlich: Komm während der Bürozeiten in eine unserer Filialen. Für die Anmeldung brauchst du keinen Termin. Wir gehen die Unterlagen gemeinsam durch und erklären dir die nächsten Schritte.

  • Online: Nutze die Online-Anmeldung auf unserer Website. So kannst du deine Angaben bequem von zu Hause aus und unabhängig von unseren Öffnungszeiten übermitteln.

Wenn du noch unsicher bist, welche Ausbildung du wählen sollst, beraten wir dich gerne vor der Anmeldung.

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Wie funktioniert die Online-Anmeldung?

 

Unsere digitale Anmeldehilfe „Maxi“ führt dich Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.

Anschließend geht es so weiter:

  1. E-Mail erhalten: Du bekommst eine Nachricht mit deinen Zugangsdaten und Informationen zu den nächsten Schritten.

  2. App einrichten: Lade die App „Fahren Lernen“ herunter und melde dich mit den zugesandten Daten an.

  3. Unterlagen prüfen und unterschreiben: In der App kannst du deinen Ausbildungsvertrag in Ruhe lesen und digital unterzeichnen. Weitere erforderliche Bestätigungen werden dir dort ebenfalls angezeigt.

  4. Zahlungsinformationen erhalten: Du bekommst die Rechnung für den Grundbetrag und – sofern für deine Ausbildung vorgesehen – das Lehrmaterial.

  5. Mit dem Lernen starten: Sobald die erforderlichen Schritte abgeschlossen sind und die Zahlung eingegangen ist, schalten wir die gebuchte Lernfunktion frei.

Den Ablauf kannst du auch auf unserer Seite „So geht es nach der Online-Anmeldung weiter“ nachlesen.

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Ich habe keine Bestätigungs-E-Mail bekommen. Was soll ich tun?

 

Bitte prüfe zunächst deinen Spam- oder Junk-Ordner. Kontrolliere außerdem, ob du bei der Anmeldung deine E-Mail-Adresse richtig angegeben hast.

Wenn du die Nachricht nicht findest oder deine Zugangsdaten nicht funktionieren, melde dich bei uns. Wir helfen dir weiter. Eine zweite Anmeldung ist dafür normalerweise nicht nötig.

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Welche Angaben sollte ich für die Anmeldung bereithalten

 

Halte deine persönlichen Daten, deine Anschrift und eine erreichbare E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer bereit. Für die korrekte Schreibweise deiner Angaben ist dein Ausweisdokument hilfreich.

Wenn du bereits einen Führerschein besitzt, sag uns bitte, welche Klassen eingetragen sind. Das kann für die Auswahl deiner Ausbildung und die erforderlichen Ausbildungsinhalte wichtig sein.

Falls du noch minderjährig bist, benötigen wir außerdem die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten.

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Brauche ich vor der Anmeldung schon einen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs?

 

Für die erste Beratung und die Anmeldung bei uns musst du diese Unterlagen noch nicht vollständig haben.

Für den behördlichen Antrag auf deinen ersten Pkw- oder Motorradführerschein benötigst du jedoch unter anderem einen Sehtest, einen Erste-Hilfe-Nachweis und ein biometrisches Passfoto. Kümmere dich deshalb möglichst früh darum, damit dein Antrag vollständig eingereicht werden kann.

Welche Unterlagen in deinem Fall erforderlich sind, erfährst du auf unserer Seite zum Führerscheinantrag.

 

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Ist mit der Anmeldung in der Fahrschule auch mein Führerschein beantragt?

 

Nein – das sind zwei getrennte Schritte.

Mit deiner Anmeldung bei uns vereinbarst du deine Ausbildung. Zusätzlich musst du deine Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragen.

Die Behörde prüft deine Unterlagen und erteilt bei erfüllten Voraussetzungen den Prüfauftrag. Erst wenn dieser vorliegt und auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du deine Prüfungen ablegen.

Wir erklären dir gerne, wie du dabei vorgehst. Informationen und Hinweise findest du unter Führerscheinantrag.

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Wann sollte ich den Führerscheinantrag stellen?

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Kümmere dich möglichst frühzeitig nach deiner Anmeldung um den Antrag. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Fehlende Unterlagen oder nachträgliche Änderungen können den Ablauf zusätzlich verzögern.

Für deinen Zeitplan ist deshalb nicht nur die Dauer der Ausbildung entscheidend, sondern auch die Bearbeitung durch die Behörde.

Wenn du deinen Hauptwohnsitz in der Stadt München hast, findest du die aktuellen Voraussetzungen und Bearbeitungszeiten bei der Führerscheinstelle München. Bei einem Wohnsitz außerhalb des Stadtgebiets ist eine andere Führerscheinstelle zuständig.

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Wann kann ich mit der Ausbildung beginnen?

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In der Regel kannst du dich bei uns etwa sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters anmelden und mit der Ausbildung beginnen. Welcher Zeitpunkt für dich sinnvoll ist, hängt von deiner gewünschten Klasse und deinem persönlichen Zeitplan ab.

Für die üblichen Ersterwerbsprüfungen gilt:

  • Die Theorieprüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters stattfinden.

  • Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vorher stattfinden.

Voraussetzung ist jeweils, dass die erforderliche Ausbildung abgeschlossen ist und die weiteren Prüfungsbedingungen erfüllt sind. Auch nach einer vorzeitig bestandenen Prüfung darfst du erst fahren, wenn das Mindestalter erreicht und die Fahrerlaubnis wirksam erteilt ist. Beim begleiteten Fahren ab 17 gelten zusätzlich die Begleitauflagen. Fahrerlaubnis-Verordnung

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Kann ich anfangen, obwohl mein Antrag noch bearbeitet wird?

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Grundsätzlich kannst du bereits mit der Ausbildung beginnen, während die Führerscheinstelle deinen Antrag bearbeitet.

Nutze diese Zeit für den Theorieunterricht, das Lernen mit der App und die ersten praktischen Ausbildungsstunden. Für die Prüfungen muss der behördliche Prüfauftrag allerdings vorliegen.

Wir helfen dir dabei, Ausbildung und Antrag zeitlich sinnvoll aufeinander abzustimmen.

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Ich weiß noch nicht, ob ich Schaltung, Automatik oder B197 machen möchte. Kann ich mich trotzdem beraten lassen?

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Natürlich. Du musst die Unterschiede nicht schon kennen, bevor du zu uns kommst.

Wir erklären dir die Ausbildungswege und besprechen, welche Fahrzeuge du später fahren möchtest. So kannst du dich entscheiden, bevor du deinen Vertrag und den behördlichen Antrag auf die gewünschte Ausbildung abstimmst.

Auch bei Motorrad- und Anhängerklassen helfen wir dir, die passende Berechtigung zu finden.

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Kann ich meine gewählte Ausbildung später noch ändern?

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Ja, eine Änderung ist grundsätzlich möglich – beispielsweise, wenn du statt der klassischen Schaltausbildung lieber B197 machen möchtest.

Sprich uns möglichst früh darauf an. Wir prüfen gemeinsam, welche Anpassungen bei deiner Ausbildung, deinem Vertrag und gegebenenfalls beim behördlichen Antrag erforderlich sind.

Eine Änderung kann sich auf den Ablauf, die Kosten und die Bearbeitungszeit auswirken. Deshalb ist es sinnvoll, den gewünschten Ausbildungsweg möglichst vor der Antragstellung zu klären.

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Müssen meine Eltern mitkommen, wenn ich noch nicht 18 Jahre alt bin?

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Deine Eltern müssen nicht unbedingt persönlich bei der Anmeldung dabei sein. Als minderjährige Person benötigst du aber die erforderliche Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten.

Bei der Anmeldung vor Ort kannst du die entsprechenden Unterlagen zur Unterschrift mitnehmen. Bitte bringe sie spätestens zum ersten Theorieunterricht wieder mit.

Bei der Online-Anmeldung kann die Zustimmung auch digital erfolgen. Wir erklären dir, welche Angaben und Unterschriften benötigt werden.

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Kann ich den Theorieunterricht in verschiedenen Filialen besuchen?

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Ja. Du kannst den Theorieunterricht flexibel in unseren Filialen besuchen und so den Standort wählen, der am besten zu deinem Alltag passt.

Achte bei deiner Planung auf die Unterrichtsthemen, damit du alle für deine Ausbildung erforderlichen Inhalte abdeckst. Wir helfen dir gerne bei der Zusammenstellung eines sinnvollen Unterrichtsplans.

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Wie lange gilt mein Ausbildungsvertrag?

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Unser Ausbildungsvertrag läuft zunächst sechs Monate. Wenn du deine Ausbildung danach fortsetzen möchtest, besprechen wir mit dir die Verlängerung zu den dann geltenden Konditionen.

Plane deine Ausbildung deshalb möglichst so, dass du regelmäßig am Unterricht teilnehmen und Fahrstunden wahrnehmen kannst. Das hilft dir, Fortschritte zu festigen und längere Unterbrechungen zu vermeiden.

Die Vertragslaufzeit ist von den behördlichen Fristen und der Gültigkeit bereits abgelegter Prüfungen zu unterscheiden. Wenn du länger pausieren musst, sprich uns rechtzeitig an, damit wir die nächsten Schritte gemeinsam klären können.

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Was passiert, wenn ich meine Ausbildung unterbrechen muss?

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Manchmal ändern sich die persönlichen Umstände. Wenn du beispielsweise wegen Schule, Beruf oder eines Umzugs eine Pause brauchst, melde dich möglichst früh bei uns.

Wir besprechen, wie du später sinnvoll weitermachen kannst und welche vertraglichen oder behördlichen Fristen zu beachten sind. Nach einer längeren Pause schauen wir gemeinsam, welche Inhalte noch sicher sitzen und wo eine Auffrischung hilfreich ist.

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Wie kann ich bezahlen?

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Bei uns kannst du:

  • bar in der Fahrschule bezahlen,

  • mit EC-Karte beziehungsweise girocard bezahlen,

  • offene Beträge per Überweisung begleichen.

Die Zahlungsinformationen erhältst du mit deinen Unterlagen beziehungsweise deiner Rechnung. Bitte gib bei Überweisungen den angegebenen Verwendungszweck an, damit wir deine Zahlung richtig zuordnen können.

Welche Beträge wann fällig sind, richtet sich nach deinem Ausbildungsvertrag und den Rechnungen.

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Wie behalte ich meine Zahlungen und Ausbildungskosten im Blick?

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Transparenz ist uns wichtig. In deiner Fahren-Lernen-App kannst du deinen aktuellen Zahlungsstand, offene Beträge beziehungsweise dein Guthaben einsehen.

Wenn du Fragen hast, kannst du jederzeit bei uns nachfragen. Auf Wunsch erhältst du eine Zwischenübersicht über die erfassten Leistungen und Zahlungen. Zum Abschluss deiner Ausbildung bekommst du eine Abschlussrechnung.

So weißt du, welche Leistungen bereits angefallen sind und welche Zahlungen berücksichtigt wurden.

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Welche Kosten kommen neben den Fahrschulkosten hinzu?

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Zusätzlich zu deiner Ausbildung können externe Kosten anfallen, beispielsweise für:

  • den Führerscheinantrag bei der Behörde,

  • den Sehtest,

  • den Erste-Hilfe-Kurs,

  • das biometrische Passfoto,

  • die Theorie- und Praxisprüfung bei der Prüforganisation.

Die Prüfungsgebühren der Prüforganisation sind von den Vorstellungsentgelten der Fahrschule zu unterscheiden. Unsere Kostenrechner weisen darauf hin, welche Beträge in der Berechnung enthalten sind.

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Kann ich zu euch wechseln, wenn ich bereits in einer anderen Fahrschule angemeldet bin?

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Ja. Wir beraten dich zum Wechsel und besprechen, wie du deine Ausbildung bei uns fortsetzen kannst.

Bringe vorhandene Ausbildungsnachweise mit und teile uns mit, ob dein Führerscheinantrag bereits gestellt wurde oder ob du schon Prüfungen abgelegt hast. So können wir deinen bisherigen Ausbildungsstand berücksichtigen und klären, welche Schritte noch erforderlich sind.

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Du hast noch Fragen?

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Ruf uns unter 0179 6031383 an, schreibe an info@fahrschule-schwaegerl.de oder komm während der Bürozeiten in eine unserer Filialen.

Wir helfen dir, deinen Start gut zu planen – damit du weißt, was als Nächstes kommt und dich auf deine Ausbildung freuen kannst.

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