


ALLES OFFEN.
ALLES MÖGLICH.
Mit der Klasse A gibt es keine Kompromisse mehr. Ob entspannter Cruiser, sportlicher Naked Bike oder leistungsstarke Reisemaschine – du entscheidest, was du fahren möchtest.
Bei uns lernst du, auch große Motorräder sicher, souverän und mit Gefühl zu beherrschen. Damit du dich auf das konzentrieren kannst, worum es wirklich geht: die Straße, die Kurven und das Gefühl grenzenloser Freiheit.
Keine Limits. Einfach Motorrad fahren.
Was darf ich fahren?
Motorisierte Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h. Die Klasse A enthält automatisch die Fahrerlaubnisklassen AM und A1
Wenn du dir nicht sicher bist, ob die Klasse A die richtige Führerscheinklasse für dich ist,
nutze einfach unseren Führerschein-Finder
Voraussetzungen
Das Mindestalter beträgt 24 Jahre.
Bei zweijahrigem Vorbesitz der Klasse A2 kann auf die Klasse A aufgestiegen werden, dann ist keine Theorieausbildung und -prüfung sowie Sonderfahrten vorgeschrieben.

Ausbildung
Theorie:
Insgesamt sind 16 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 4 klassenspezifische Unterrichte speziell für Motorrad-Fahrer. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. wenn jemand schon Klasse B besitzt und auf Motorrad erweitert) reduzieren sich die Grundunterrichte auf insgesamt 6. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die theoretische Ausbildungspflicht. Die einzelnen Unterrichtsthemen kannst du unserem Theorieplan entnehmen. Der Theorieunterricht kann vier mal pro Woche besucht werden (Montag bis Donnerstag jeweils 18:45 bis 20:15). Der klassenspezifische Motorrad-Unterricht wird individuell vereinbart.
Wie häufig du den Unterricht pro Woche besuchst, hängt von deinem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
Unser Ziel ist es, dir einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der dich nicht langweilt und dir möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehen wir dir nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Praxis:
Der Gesetzgeber schreibt 12 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
5 Bundes- und Landstraßenfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die praktische Ausbildungspflicht.
Vor den Sonderfahrten ist Grundausbildung vorgeschrieben. Diese beinhaltet das eigentliche "Fahren lernen" und die Grundfahraufgaben wie z.B.: Slalom, Ausweichen, Kreisfahren etc. Wie umfangreich diese ausfällte, hängt unter Anderem von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt.
Unser Motto lautet:"Sowenig Stunden wie möglich aber soviele wie nötig, um die Prüfung zu bestehen!".
Die Schutzkleidung wie Motorrad-Jacke und -Hose , Helm, und Handschuhe kann bei uns kostenlos ausgeliehen werden.
Fahrzeuge
SUZUKI SV 650 ABS
