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Der klassische Auto-Führerschein
mit Schaltgetriebe
die gesamte Ausbildung und Prüfung wird mit
einem Schaltauto gefahren
Was darf ich fahren?
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit Schalt- und Automatikgetriebe
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mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
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gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
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mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
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mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Voraussetzungen
Das Mindestalter für die Führerscheinklasse B beträgt 18 Jahre. Der Führerschein kann aber auch schon mit 17 Jahren gemacht werden (begleitetes Fahren). Nach oben hin sind keine Grenzen gesetzt. Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden (wer z.B. schon mal vorab den theoretischen Unterricht besuchen möchte). Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische ein Monat vor dem 18. bzw. 17. Geburtstag abgelegt werden. Allerdings wird der Führerschein erst am Geburtstag ausgehändigt.
Ausbildung
Theorie:
Insgesamt sind 14 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 2 klassenspezifische Unterrichte. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. wenn jemand schon Klasse A1 besitzt) reduzieren sich die Grundunterrichte auf insgesamt 6. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die theoretische Ausbildungspflicht. Die einzelnen Unterrichtsthemen können Sie unserem Theorieplan entnehmen.
Der Theorieunterricht kann vier mal pro Woche besucht werden (Montag bis Donnerstag jeweils 18:45Uhr bis 20:15Uhr). Wie häufig Sie den Unterricht pro Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
Unser Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehen wir dir nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Praxis:
Der Gesetzgeber schreibt nach der Grundausbildung 12 Sonderfahrten vor.
Im Einzelnen sind das:
5 Bundes- und Landstraßenfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt i.d.R. die praktische Ausbildungspflicht.
Vor den Sonderfahrten ist die Grundausbildung vorgeschrieben. Wie umfangreich diese ausfällt, hängt unter Anderem von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt. Unser Motto lautet: "Sowenig Stunden wie möglich aber soviele wie nötig, um sicher zu fahren und die Prüfung zu bestehen!".
Wir bieten einen Simulator der neuesten Generation an, mit dem es möglich ist, wie bei der Pilotenausbildung, die Grundlagen des Autofahrens ohne den Streß und Druck des Großstadtverkehrs in aller Ruhe zu erlernen.
Fahrzeuge
VW Polo
VW Golf 8