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Klasse A2

Motorräder bis 35kW bzw. 48PS

Mindestalter 18 Jahre


 

Was darf ich fahren?

Motorisierte Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50ccm, einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h, Nennleistung max. 35 kW bzw. 48PS und einem Verhältnis von nicht mehr als 0,2kW/kg.

Ist die Maschine gedrosselt darf die ursprüngliche Leistung max. 70kW bzw. 95PS betragen.
Nach zweijährigem Besitz des Motorrad-Führerscheins der Klasse A2 kann die Führerscheinklasse A mit dem Ablegen einer praktischen Prüfung erworden werden. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich. Dann dürfen alle Motorräder gefahren werden.
Die Klasse A2 enthält automatisch die Führerschein-Klassen AM und A1.

 

Voraussetzungen

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Ausbildung

Theorie:

Insgesamt sind 16 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 4 klassenspezifische Unterrichte speziell für Motorrad-Fahrer. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. wenn jemand schon Klasse B besitzt und auf Motorrad erweitert) reduzieren sich die Grundunterrichte auf insgesamt 6. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die theoretische Ausbildungspflicht. Die einzelnen Unterrichtsthemen können Sie unserem Theorieplan entnehmen. Der Theorieunterricht kann vier mal pro Woche besucht werden (Montag bis Donnerstag jeweils 18:45 Uhr bis 20:15 Uhr). Der klassenspezifische Motorrad-Unterricht wird individuell vereinbart.
Wie häufig Sie den Unterricht pro Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
Unser Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehen wir Ihnen nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Praxis:

Der Gesetzgeber schreibt 12 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
5 Bundes- und Landstraßenfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die praktische Ausbildungspflicht.
Vor den Sonderfahrten ist Grundausbildung vorgeschrieben. Diese beinhaltet das eigentliche "Fahren lernen" und die Grundfahraufgaben wie z.B.: Slalom, Ausweichen, Kreisfahren etc. Wie umfangreich diese ausfällte, hängt unter Anderem von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt.

Unser Motto lautet:"Sowenig Stunden wie möglich aber soviele wie nötig, um die Prüfung zu bestehen!".
Die Schutzkleidung wie Motorrad-Jacke und -Hose , Helm, und Handschuhe kann bei uns kostenlos ausgeliehen werden.

Fahrzeuge

Zur Auswahl stehen unsere BMW G650GS

und die HONDA Rebel 500.

Beide Fahrzeuge verfügen selbstverständlich über ABS

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