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Führerscheinantrag

Hier findest du alle Informationen

zur Beantragung des Führerscheins bei der Behörde

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Hast du schon einen Führerschein?

​Nein, ich mache zum ersten Mal einen Führerschein

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Nein, ich möchte meinen laufenden Antrag ändern/von einer anderen Fahrschule wechseln

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Ja, ich erweitere um eine Fahrerlaubnisklasse

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Ja, ich möchte den B196 oder B96         

 

Ja, ich möchte meine ausl. Fahrerlaubnis umschreiben

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Ja, es handelt sich um eine Neuerteilung

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Wie lautet die Fahrschulnummer?

 

Unsere Fahrschulnummer lautet: 20241 

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Wann kann/soll ich den Führerscheinantrag bei der Behörde stellen?

 

Wir raten dir, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da die Bearbeitung momentan laut KVR-Website bis zu 14 Wochen dauert. Erst wenn der Prüfauftrag beim TÜV vorliegt kannst du die Theorie- und Praxisprüfung ablegen.

Die Führerscheinstelle nimmt den Antrag allerdings frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters entgegen.

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​Wie lange dauert es, bis der Antrag bearbeitet ist?

​München nennt aktuell bis zu 14 Wochen ab vollständiger Einreichung aller Unterlagen – auch für BF17. Stand: 30.09.2026. Bei Online-Anträgen erhältst du eine Eingangsbestätigung und kannst den Status im Online-Konto verfolgen. Bei postalischen Anträgen kommt nach einigen Wochen eine Zwischennachricht mit Bearbeitungsnummer. Damit kannst du den Stand hier abfragen. 

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Wo kann ich den Erste-Hilfe-Kurs machen?

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Den notwendigen Erste-Hilfe-Kurs kannst du bei vielen Organisationen wie z.B.: Rotes Kreuz machen. Wir bieten dir auch regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse bei uns in der Fahrschule an. Die Kurse finden in der Filiale Wettersteinplatz statt. Termine findest du hier

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Wie erfahre ich, ob der Führerscheinantrag bearbeitet ist?

​​Nach Freigabe durch die Behörde wird der Prüfauftrag an den TÜV übermittelt. Wenn der Prüfauftrag beim TÜV eingegangen ist, bekommst du Post vom TÜV. Darin befindet sich der Kostenvorschuß für die TÜV-Prüfgebühren. Die Zahlung soll spätestens sechs Tage vor der Prüfung beim TÜV eingegangen sein. Überweise deshalb frühzeitig. Bei späterer Zahlung kläre den Zahlungsnachweis vorab mit dem TÜV. 

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Was ist der TÜV Drivers Club?

​Registriere dich im TÜV SÜD Drivers Club, sobald du die Aufforderung dazu erhältst.

Dies ist ein Angebot der Prüforganisation (TÜV), dort kannst du deine eingegangenen Daten überprüfen und deine Prüftermine einsehen. Wir raten dir dringend, dich dort einzuloggen

und die Daten zu überprüfen. Vor allem, ob die Auflagen wie z.B.: Brille, Kontaktlinsen und der Eintrag 197 bzw. 78 korrekt ist. 

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FAQ TÜV

​​Hier findest du weitere wichtige Informationen:

FAQ TÜV

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Wie lange ist der Prüfauftrag gültig?

Für den Prüfauftrag gelten folgende Fristen: Bestehe die Theorieprüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bei der Prüfstelle. Danach musst du die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach bestandener Theorie bestehen. Ist keine Theorieprüfung erforderlich, gilt für die Praxis eine Frist von zwölf Monaten ab Eingang des Prüfauftrags.

Prüfe deine Fristen im Drivers Club. Melde dich bei drohendem Fristablauf frühzeitig bei uns und der Behörde. Eine Verlängerung des Prüfauftrags muss beantragt werden; die Gültigkeit einer bestandenen Theorieprüfung lässt sich grundsätzlich nicht verlängern.

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Ersterteilung einer Fahrerlaubnis:

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​Wenn du erstmals eine Fahrerlaubnis beantragst, findest du hier die wichtigsten Informationen für Auto und Motorrad:

​Melde dich zuerst in einer Fahrschule an. Für den Antrag in München brauchst du eine Fahrschulbestätigung und eine Farbkopie deines Ausweises oder Reisepasses. Unsere Fahrschulnummer: 20241.

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  • Besprich mit uns vor dem Antrag, ob du Klasse B mit Schaltprüfung, mit Automatikbeschränkung (78) oder mit Schlüsselzahl 197 erwerben möchtest. 78 und 197 sind Schlüsselzahlen der Klasse B. Spätere Änderungen können zusätzliche Bearbeitungszeit verursachen.

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  • Du benötigst eine Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Augenarzt. Sie darf bei Antragstellung höchstens zwei Jahre alt sein und muss angeben, ob du eine Sehhilfe benötigst.

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  • Außerdem brauchst du ein biometrisches Passbild. Für den Online-Erstantrag halte alle Nachweise als gut lesbare Dateien und deine Unterschrift auf weißem Papier als Scan oder Foto bereit.

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  • Du brauchst einen anerkannten Erste-Hilfe-Nachweis. Dieser ist zeitlich unbefristet gültig. Eine alte Bescheinigung über „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ genügt nicht.

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  • Unter diesem Link findest du die Seite der Behörde mit allen weiteren Informationen, sowie das Antragsformular

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  • Wenn du den Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren) beantragen möchtest findest du hier die Antragsseite. Antragstellung ist ab 16½ Jahren möglich. Pro Begleitperson brauchst du eine unterschriebene Zusatzerklärung sowie Kopien ihres Ausweises und Führerscheins. Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Klasse B besitzen und dürfen bei Antragstellung höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Prüfe auch die Gültigkeit ihres Führerscheindokuments und fällige Umtauschfristen. Denke an die erforderlichen Unterschriften der Sorgeberechtigten.

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  • Unsere Fahrschulnummer lautet: 20241​​

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  • Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde deines Hauptwohnsitzes. Stadt und Landkreis München haben unterschiedliche Führerscheinstellen. Erkundige dich bei deiner zuständigen Behörde nach Formularen und Einreichungswegen.

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  • Nutze den auf der verlinkten Behördenseite angebotenen Online-Service oder den dort beschriebenen schriftlichen Antrag. Für die Online-Ausweisfunktion genügen ein geeignetes NFC-Smartphone mit AusweisApp, ein aktivierter Online-Ausweis und deine PIN; ein zusätzliches Kartenlesegerät ist nicht zwingend nötig.

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Änderung Führerscheinantrag/Fahrschulwechsel:

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  • Melde einen Fahrschulwechsel oder Änderungen von Schlüsselzahlen, Namen, Klassenumfang oder Prüfungsort frühzeitig bei uns und der Führerscheinstelle. Nutze dafür den Änderungsantrag der Stadt München; es können Gebühren und zusätzliche Bearbeitungszeiten entstehen. Informiere uns und die Behörde auch bei einem Umzug. Änderungsantrag: Änderungsantrag der Stadt München

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  • Unsere Fahrschulnummer lautet: 20241

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Erweiterung einer Fahrerlaubnis:

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  • Für die Erweiterung eines Führerscheins musst du dich zuerst in einer Fahrschule anmelden, damit dein Prüfauftrag beim TÜV richtig bearbeitet werden kann

​Wähle mit uns die zusätzliche Fahrerlaubnisklasse und gegebenenfalls die passende Schlüsselzahl. Reiche außerdem eine Farbkopie deines Ausweises, die Fahrschulbestätigung und eine Kopie deines aktuellen Führerscheins ein.

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  • nur bei Altführerscheinen (grau oder rosa), die nicht von der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt München ausgestellt wurden: Karteikartenabschrift, die Sie telefonisch bei der Behörde anfordern können, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Von dort soll die Karteikartenabschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in München geschickt werden

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  • Für eine Erweiterung um eine Auto- oder Motorradklasse brauchst du grundsätzlich eine Sehtestbescheinigung, die bei Antragstellung höchstens zwei Jahre alt ist.

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  • Außerdem brauchst du ein biometrisches Passbild.

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  • Ein anerkannter Erste-Hilfe-Nachweis ist zeitlich unbefristet gültig. Wurde er bereits in einem früheren Verfahren vorgelegt, kläre mit der Behörde, ob er dort verfügbar ist. Eine alte Bescheinigung über „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ genügt nicht.

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  • Unter diesem Link findest du die Seite der Behörde mit allen weiteren Informationen, sowie das Antragsformular

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  • Unsere Fahrschulnummer lautet: 20241

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  • Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde deines Hauptwohnsitzes. Stadt und Landkreis München haben unterschiedliche Führerscheinstellen. Erkundige dich bei deiner zuständigen Behörde nach Formularen und Einreichungswegen.

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  • Nutze den auf der verlinkten Behördenseite angebotenen Online-Service oder den dort beschriebenen schriftlichen Antrag. Für die Online-Ausweisfunktion genügen ein geeignetes NFC-Smartphone mit AusweisApp, ein aktivierter Online-Ausweis und deine PIN; ein zusätzliches Kartenlesegerät ist nicht zwingend nötig.

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Erwerb der Schlüsselzahl B196 oder B96:

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  • B196 und B96 sind Schlüsselzahlen zur Klasse B. Nach Abschluss der vorgeschriebenen Schulung beantragst du die Eintragung bei deiner Fahrerlaubnisbehörde. Die Schulungsbescheinigung allein berechtigt noch nicht zum Fahren der zusätzlichen Fahrzeuge. Nach Abschluss der Schulung erhältst du von uns die Bescheinigung. Wichtig bei B196: Zwischen Schulungsabschluss und Eintragung darf höchstens ein Jahr liegen. Plane die Bearbeitungszeit ein. B196 gilt nur im Inland.

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  • nur bei Altführerscheinen (grau oder rosa), die nicht von der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt München ausgestellt wurden: Karteikartenabschrift, die Sie telefonisch bei der Behörde anfordern können, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Von dort soll die Karteikartenabschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in München geschickt werden

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  • Für die reine Eintragung von B196/B96 verlangt München grundsätzlich keinen neuen Sehtest. Benötigt werden der Antrag, eine Ausweiskopie, ein biometrisches Passfoto, die Kopie des bisherigen Führerscheins und die jeweilige Schulungsbescheinigung.

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  • Unter diesem Link findest du die Seite der Behörde mit allen weiteren Informationen, sowie das Antragsformular​

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  • Unsere Fahrschulnummer lautet: 20241

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  • Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde deines Hauptwohnsitzes. Stadt und Landkreis München haben unterschiedliche Führerscheinstellen. Erkundige dich bei deiner zuständigen Behörde nach Formularen und Einreichungswegen.

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  • Nutze den auf der verlinkten Behördenseite angebotenen Online-Service oder den dort beschriebenen schriftlichen Antrag. Für die Online-Ausweisfunktion genügen ein geeignetes NFC-Smartphone mit AusweisApp, ein aktivierter Online-Ausweis und deine PIN; ein zusätzliches Kartenlesegerät ist nicht zwingend nötig.

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Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis:

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  • Die Voraussetzungen hängen von Ausstellungsstaat und Führerscheinklasse ab. Gültige EU-/EWR-Führerscheine müssen für die üblichen Auto- und Motorradklassen grundsätzlich nicht sofort umgeschrieben werden. Bei Drittstaaten klärt die Behörde, ob Prüfungen nötig sind. Eine Fahrschulanmeldung ist erforderlich, wenn du über uns Prüfungen ablegen musst.

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  • Bei Drittstaaten richten sich Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis und Prüfungen nach Herkunftsland und Klasse. Unter den Voraussetzungen der Anlage 11 FeV können Nachweise und Prüfungen entfallen. Lass deinen konkreten Fall vorab von der Behörde prüfen.

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  • Für die Umschreibung benötigst du insbesondere deinen Ausweis, ein biometrisches Passfoto und den gültigen ausländischen Führerschein im Original. Weitere Nachweise richten sich nach deinem Einzelfall.

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  • Mit einem Drittstaatenführerschein darfst du nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland grundsätzlich noch sechs Monate fahren; Ausnahmen sind möglich. Ein Umschreibungsantrag verlängert diese Fahrberechtigung nicht automatisch. Kläre deine persönliche Frist rechtzeitig.

​Kläre mit der Behörde, ob eine Übersetzung deines Führerscheins erforderlich ist und welche Übersetzer anerkannt werden.

​Hier findest du ein Angebot des

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  • Unter diesem Link findest du die Seite der Behörde mit allen weiteren Informationen, sowie das Antragsformular​

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  • Unsere Fahrschulnummer lautet: 20241

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  • Für die Umschreibung eines Drittstaatenführerscheins beschreibt die Stadt München aktuell eine persönliche Antragstellung. Beachte den Termin- und Unterlagenhinweis auf der verlinkten Behördenseite. Für EU-/EWR-Führerscheine gelten andere Vorgaben.

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  • Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde deines Hauptwohnsitzes. Stadt und Landkreis München haben unterschiedliche Führerscheinstellen. Erkundige dich bei deiner zuständigen Behörde nach Formularen und Einreichungswegen.

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Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug:

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  • Nach einer Entziehung oder einem Verzicht entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall über die Voraussetzungen der Neuerteilung. Kläre frühzeitig, welche Unterlagen, Gutachten oder gegebenenfalls Prüfungen erforderlich sind. Eine Fahrschulanmeldung ist nicht in jedem Fall nötig. München empfiehlt die Antragstellung etwa sechs Monate vor Ablauf einer Sperrfrist.

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  • Für die üblichen Auto- und Motorradklassen benötigst du eine Sehtestbescheinigung, die bei Antragstellung höchstens zwei Jahre alt ist.

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  • Außerdem brauchst du ein biometrisches Passfoto und eine Kopie deines Ausweises. Bei gerichtlichem Entzug ist auch die Gerichtsentscheidung mit erkennbarem Rechtskraftdatum einzureichen.

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  • Ein anerkannter Erste-Hilfe-Nachweis ist zeitlich unbefristet gültig und muss nicht erneut vorgelegt werden, wenn er bereits in einem früheren Fahrerlaubnisverfahren eingereicht wurde. Eine Bescheinigung über „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ genügt nicht.

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  • Unter diesem Link findest du die Seite der Behörde mit allen weiteren Informationen, sowie das Antragsformular​

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  • Unsere Fahrschulnummer lautet: 20241

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  • Nutze den jeweils aktuellen Antragsweg auf der verlinkten Behördenseite und reiche alle dort geforderten Unterlagen vollständig ein. Bei Unklarheiten zum Einreichungsweg wende dich an die Fahrerlaubnisbehörde.

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  • Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde deines Hauptwohnsitzes. Stadt und Landkreis München haben unterschiedliche Führerscheinstellen. Erkundige dich bei deiner zuständigen Behörde nach Formularen und Einreichungswegen.

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