Klasse BE
Der große Anhänger-Führerschein
für alle Züge
Was darf ich fahren?
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B oder B96 fallen. Bei Lastkraftwagen mir durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Voraussetzungen
Das Mindestalter für die Führerscheinklasse BE beträgt 18 Jahre. Der Führerschein kann aber auch schon mit 17 Jahren gemacht werden (begleitetes Fahren).
Ausbildung
Theorie:
Es ist keine Theorieausbildung und Theorieprüfung vorgeschrieben
Praxis:
Der Gesetzgeber schreibt nach der Grundausbildung 5 Sonderfahrten vor.
Im Einzelnen sind das:
3 Bundes- und Landstraßenfahrten
1 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten
Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt i.d.R. die praktische Ausbildungspflicht.
Vor den Sonderfahrten ist die Grundausbildung vorgeschrieben. Wie umfangreich diese ausfällt, hängt unter Anderem von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt. Unser Motto lautet: "Sowenig Stunden wie möglich aber soviele wie nötig, um sicher zu fahren und die Prüfung zu bestehen!".
Fahrzeuge
BMW 218d
BMW 318i
VW T-Roc