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Klasse B

Definition Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Die Klasse B beinhaltet die Fahrerlaubnisklassen AM und L
Die Gültigkeit der ab dem 1
9. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet.

Ab 1.4.2021 kann die Prüfung auch mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden, ohne eine Beschränkung eingetragen zu bekommen: Klasse B197


 

Mindestalter

Das Mindestalter für die Führerscheinklasse B beträgt 18 Jahre. Der Führerschein kann aber auch schon mit 17 Jahren gemacht werden ( Klasse B17 , begleitetes Fahren). Nach oben hin sind keine Grenzen gesetzt. Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden (wer z.B. schon mal vorab den theoretischen Unterricht besuchen möchte). Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische ein Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Allerdings wird der Führerschein erst am Geburtstag ausgehändigt.


 

Vorgeschriebene Ausbildung

 

  • Theorie:

    Insgesamt sind 14 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 2 klassenspezifische Unterrichte. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. wenn jemand schon Klasse A1 besitzt) reduzieren sich die Grundunterrichte auf insgesamt 6. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die theoretische Ausbildungspflicht. Die einzelnen Unterrichtsthemen können Sie unserem Theorieplan entnehmen.
    Der Theorieunterricht kann vier mal pro Woche besucht werden (Montag bis Donnerstag jeweils 18:45Uhr bis 20:15Uhr). Wie häufig Sie den Unterricht pro Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
    Unser Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehen wir Ihnen nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.

  • Praxis:

    Der Gesetzgeber schreibt 12 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
    5 Bundes- und Landstraßenfahrten
    4 Autobahnfahrten
    3 Nachtfahrten
    Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt i.d.R. die praktische Ausbildungspflicht.
    Vor den Sonderfahrten ist die Grundausbildung vorgeschrieben. Wie umfangreich diese ausfällt, hängt unter Anderem von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt. Unser Motto lautet: "So wenig Stunden wie möglich, aber so viele wie nötig, um sicher zu fahren und die Prüfung zu bestehen!".
    Ab März hilft Ihnen dabei unser Simulator der neuesten
    Generation, mit dem es möglich ist, wie bei der Pilotenausbildung, die Grundlagen des Autofahrens ohne den Stress und Druck des Großstadtverkehrs in aller Ruhe zu erlernen.

Klasse B17

Definition Klasse B17

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Die Klasse B enthält automatisch die Fahrerlaubnisklassen AM und L
Es gibt also keinen Unterschied zur "normalen" Auto-Klasse B, außer der Begleitperson im Auto.

Seit dem 1.4.2021 kann die Prüfung auch mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden, ohne eine Beschränkung eingetragen zu bekommen: Klasse B197


 

Mindestalter

Der Führerschein kann schon mit 17 Jahren gemacht werden (begleitetes fahren). Dann muss jedoch bis zum Erreichen des 18. Geburtstages eine Begleitperson mitfahren. Fahrzeuge der beinhalteten Klassen AM und L dürfen ohne Begleitperson gefahren werden.
Die Begleitperson (auch mehrere sind möglich) muss in der Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. Voraussetzung zur Zulassung als Begleitperson sind:

  • Mindestalter 30 Jahre

  • mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B

  • maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)

Falls Sie als mögliche Begleitperson zu viele Punkte haben, können Sie bei uns auch Ihr Punktekonto durch die Teilnahme an einem FES-Seminar reduzieren.
Weitere Informationen erhalten Sie bei uns in der Fahrschule oder hier:
www.begleitetes-fahren.de

 


 

Vorgeschriebene Ausbildung

 

  • Theorie:

    Insgesamt sind 14 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 2 klassenspezifische Unterrichte. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. wenn jemand schon Klasse A1 besitzt) reduzieren sich die Grundunterrichte auf insgesamt 6. Die einzelnen Unterrichtsthemen können Sie unserem Theorieplan entnehmen.
    Der Theorieunterricht kann vier mal pro Woche besucht werden (Montag bis Donnerstag jeweils 18:45Uhr bis 20:15Uhr). Wie häufig Sie den Unterricht pro
    Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
    Unser Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehen wir Ihnen nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.

  • Praxis:

    Der Gesetzgeber schreibt 12 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
    5 Bundes- und Landstraßenfahrten
    4 Autobahnfahrten
    3 Nachtfahrten
    Vor den Sonderfahrten ist die Grundausbildung vorgeschrieben. Wie umfangreich diese ausfällte, hängt unter Anderem von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt.
    Unser Motto lautet:
    "Sowenig Stunden wie möglich aber soviele wie nötig, um sicher zu fahren und die Prüfung zu bestehen!".

Klasse B / B17 Automatik

Definition Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Wird die Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt, wird im Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Es dürfen keine Fahrzeuge mit Schaltgetriebe gefahren werden. Falls gewünscht, kann zur Aufhebung der Automatik-Beschränkung später eine praktische
Prüfung abgelegt werden. Ab dem 1.4.2021 ist möglich, durch eine Fahrerschulung bei uns in der Fahrschule (min. 10 Fahrstunden, 15 min. Prüfung durch den Fahrlehrer) die Beschränkung loszuwerden.    
Die Klasse B beinhaltet die Fahrerlaubnisklassen AM und L
Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet.


 

Mindestalter

Das Mindestalter für die Führerscheinklasse B beträgt 18 Jahre. Der Führerschein kann aber auch schon mit 17 Jahren gemacht werden ( Klasse B17 , begleitetes Fahren). Nach oben hin sind keine Grenzen gesetzt. Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden (wer z.B. schon mal vorab den theoretischen Unterricht besuchen möchte). Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische ein Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Allerdings wird der Führerschein erst am Geburtstag ausgehändigt.


 

Vorgeschriebene Ausbildung

 

  • Theorie:

    Insgesamt sind 14 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 2 klassenspezifische Unterrichte. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. wenn jemand schon Klasse A1 besitzt) reduzieren sich die Grundunterrichte auf insgesamt 6. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die theoretische Ausbildungspflicht. Die einzelnen Unterrichtsthemen können Sie unserem Theorieplan entnehmen.
    Der Theorieunterricht kann vier mal pro Woche besucht werden (Montag bis Donnerstag jeweils 18:45Uhr bis 20:15Uhr). Wie häufig Sie den Unterricht pro Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
    Unser Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehen wir Ihnen nach dem Unterricht selbstvers
    tändlich gerne zur Verfügung.
    Seit Oktober 2009 kann die Prüfung nicht mehr in den Fahrschulen abgelegt werden, sondern nur noch in den Räumlichkeiten des TÜV. Dieser Raum befindet sich direkt am Giesinger Bahnhof in München und ist problemlos mit U- und S-Bahn, Tram oder Bus erreichbar.

  • Praxis:

    Der Gesetzgeber schreibt 12 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
    5 Bundes- und Landstraßenfahrten
    4 Autobahnfahrten
    3 Nachtfahrten
    Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt i.d.R. die praktische Ausbildungspflicht.
    Vor den Sonderfahrten ist die Grundausbildung vorgeschrieben. Wie umfangreich diese ausfällte, hängt unter Anderem von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt. Unser Motto lautet:"Sowenig Stunden wie möglich aber soviele wie nötig, um sicher zu fahren und die Prüfung zu bestehen!".

Klasse B / B17 197

Definition Klasse B197

Seit 1.4.2021 ist es möglich die Prüfung mit einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne eine entsprechende Beschränkung im Führerschein. Es dürfen alle Kraftfahrzeuge der Klasse B gefahren werden, egal ob Schaltung oder Automatik. Nach der absolvierten Grundausbildung mit einem Automatikauto werden min. 10 Fahrstunden mit einem Schaltgetriebeauto, sowie eine 15-minütige internen Prüfung in die Ausbildung integriert. Der Rest, sowie die Prüfung findet dann wieder mit Automatik statt.

Die Klasse B197 kann auch schon mit 17 Jahren gemacht werden.

 

VORTEILE:

- Entspanntere Ausbildung, schneller Lernfortschritt

- die Prüfung ist wesentlich einfacher   

- keine Mehrkosten

- keine Beschränkung des Führerscheins auf Automatikgetriebe 


 

Vorgeschriebene Ausbildung

 

  • Theorie:

    Insgesamt sind 14 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 2 klassenspezifische Unterrichte. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. wenn jemand schon Klasse A1 besitzt) reduzieren sich die Grundunterrichte auf insgesamt 6. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die theoretische Ausbildungspflicht. Die einzelnen Unterrichtsthemen können Sie unserem Theorieplan entnehmen.
    Der Theorieunterricht kann vier mal pro Woche besucht werden (Montag bis Donnerstag jeweils 18:45Uhr bis 20:15Uhr). Wie häufig Sie den Unterricht pro Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
    Unser Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehen wir Ihnen nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.

  • Praxis:

    Der Gesetzgeber schreibt 12 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
    5 Bundes- und Landstraßenfahrten
    4 Autobahnfahrten
    3 Nachtfahrten
    Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt i.d.R. die praktische Ausbildungspflicht.
    Vor den Sonderfahrten ist die Grundausbildung vorgeschrieben. Wie umfangreich diese ausfällt, hängt unter Anderem von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt. Unser Motto lautet: "So wenig Stunden wie möglich, aber so viele wie nötig, um sicher zu fahre
    n und die Prüfung zu bestehen!".
    Ab März hilft Ihnen dabei unser Simulator der neuesten Generation, mit dem es möglich ist, wie bei der Pilotenausbildung, die Grundlagen des Autofahrens ohne den Stress
     und Druck des Großstadtverkehrs in aller Ruhe zu erlernen.

Klasse B96

Definition Klasse B96

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750kg bestehen. Die zulässige Gesamtmasse des Zuges darf 4250 kg nicht übersteigen.


 

Mindestalter

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Begleitetes Fahren mit 17 ist möglich. Siehe Klasse B17.


 

Vorgeschriebene Ausbildung

Vorgeschrieben ist eine mindestens 7-stündige Ausbildung (an einem Tag möglich). Diese besteht aus 2,5 Std. Theorie sowie 3,5 Std. praktischen Fahrübungen und einer Std. Fahren im öffentlichen Verkehr.
Anschließend wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Eine theoretische oder praktische Prüfung muss nicht abgelegt werden.

Klasse BE

Definition Klasse BE:

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B oder B96 fallen. Bei Lastkraftwagen mir durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.


 

Mindestalter

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, bzw. 17 Jahre bei B17. Voraussetzung ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B, bzw. B17.


 

Vorgeschriebene Ausbildung

 

  • Theorie:

    Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse BE nicht vorgeschrieben.

  • Praxis:

    Der Gesetzgeber schreibt 5 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
    3 Bundes- und Landstraßenfahrten
    1 Autobahnfahrten
    1 Nachtfahrten
    Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die praktische Ausbildungspflicht.
    Vor den Sonderfahrten ist die Grundausbildung vorgeschrieben. Diese enthält unter Anderem die Grundfahraufgaben wie z.B. "Rückwärts um die Kurve fahren". Wie umfangreich diese ausfällte, hängt neben anderen Faktoren von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt. Unser Motto lautet: "So
     wenig Stunden wie möglich aber so viele wie nötig, um sicher zu fahren und die Prüfung zu bestehen!".

Klasse A

Definition Klasse A:

Motorisierte Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h. Die Klasse A enthält automatisch die Fahrerlaubnisklassen AM und A1.


 

Mindestalter

Das Mindestalter beträgt 24 Jahre.


 

Vorgeschriebene Ausbildung

 

  • Theorie:

    Insgesamt sind 16 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 4 klassenspezifische Unterrichte speziell für Motorrad-Fahrer. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. wenn jemand schon Klasse B besitzt und auf Motorrad erweitert) reduzieren sich die Grundunterrichte auf insgesamt 6. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Führerschein-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die theoretische Ausbildungspflicht. Die einzelnen Unterrichtsthemen können Sie unserem Theorieplan entnehmen. Der Theorieunterricht kann vier mal pro Woche besucht werden (Montag bis Donnerstag jeweils 18:45Uhr bis 20:15Uhr). Der klassespezifische Motorrad-Unterricht wird individuell vereinbart.
    Wie häufig Sie den Unterricht pro Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
    Unser Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehen wir Ihnen nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.

  • Praxis:

    Der Gesetzgeber schreibt 12 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
    5 Bundes- und Landstraßenfahrten
    4 Autobahnfahrten
    3 Nachtfahrten
    Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis von Klasse A1 auf Au reduzieren sich die Fahrten um jeweils 2 auf insgesamt 6. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die praktische Ausbildungspflicht.
    Vor den Sonderfahrten ist Grundausbildung vorgeschrieben. Diese beinhaltet unter Anderem das eigentliche Motorrad-Fahren zu lernen und die Grundfahraufgaben wie z.B.: Slalom, Ausweichen, Kreisfahren etc. Wie umfangreich diese ausfällte, hängt neben anderen Faktoren von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt. Unser Motto lautet:"Sowenig Stunden wie möglich aber soviele wie nötig, um sicher zu fahren und die Prüfung zu bestehen!".
    Die Schutzkleidung wie Motorrad-Jacke und -Hose , Helm, Schuhe und Handschuhe darf leider aufgrund der Corona Schutzverordnung nicht mehr von uns zur Verfügung gestellt werden und muss daher vom Fahrschüler mitgebracht werden.

Klasse A2

Definition Klasse A2:

Motorisierte Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50ccm, einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h, Nennleistung max. 35 kW/48PS und einem Verhältnis von nicht mehr als 0,2kW/kg. Nach zweijährigem Besitz des Motorrad-Führerscheins der Klasse A2 kann die Führerscheinklasse A mit dem Ablegen einer praktischen Prüfung erworben werden. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich. Dann dürfen alle Motorräder gefahren werden.
Die Klasse A2 enthält automatisch die Führerschein-Klassen AM und A1.


 

Mindestalter

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.


 

Vorgeschriebene Ausbildung

 

  • Theorie:

    Insgesamt sind 16 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 4 klassenspezifische Unterrichte speziell für Motorrad-Fahrer. Bei Erweiterung des Führerscheins (z.B. wenn jemand schon Klasse B besitzt und auf Motorrad erweitert) reduzieren sich die Grundunterrichte auf insgesamt 6. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Fahrerlaubnis-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die theoretische Ausbildungspflicht. Die einzelnen Unterrichtsthemen können Sie unserem Theorieplan entnehmen. Der Theorieunterricht kann vier mal pro Woche besucht werden (Montag bis Donnerstag jeweils 18:45Uhr bis 20:15Uhr). Der klassespezifische Motorrad-Unterricht wird individuell vereinbart.
    Wie häufig Sie den Unterricht pro Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
    Unser Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehen wir Ihnen nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.

  • Praxis:

    Der Gesetzgeber schreibt 12 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
    5 Bundes- und Landstraßenfahrten
    4 Autobahnfahrten
    3 Nachtfahrten
    Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die praktische Ausbildungspflicht.
    Vor den Sonderfahrten ist die Grundausbildung vorgeschrieben. Diese beinhaltet unter Anderem das eigentliche Motorrad-Fahren zu lernen und die Grundfahraufgaben wie z.B.: Slalom, Ausweichen, Kreisfahren etc. Wie umfangreich diese ausfällte, hängt neben anderen Faktoren von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt. Unser Motto lautet: "So wenig Stunden wie möglich, aber so viele wie nötig, um sicher zu fahren und die Prüfung zu bestehen!".
    Die Schutzkleidung wie Motorrad-Jacke und -Hose , Helm, Schuhe und Handschuhe darf leider aufgrund der Corona Schutzverordnung nicht mehr von uns zur Verfügung gestellt werden und muss daher vom Fahrschüler mitgebracht werden.

Klasse A1

Definition Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von max. 11kW bzw. 15PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Nach 2 Jahren kann durch Ablegen einer praktischen Prüfung die Klass
e A2 erworben werden.


 

Mindestalter

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h für die 16- und 17-jährigen entfällt.


 

Vorgeschriebene Ausbildung

 

  • Theorie:

    Insgesamt sind 16 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 4 klassenspezifische Unterrichte speziell für Motorrad-Fahrer. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. wenn jemand schon Klasse B besitzt und auf Motorrad erweitert) reduzieren sich die Grundunterrichte auf insgesamt 6. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die theoretische Ausbildungspflicht. Die einzelnen Unterrichtsthemen können Sie unserem Theorieplan entnehmen. Der Theorieunterricht kann vier mal pro Woche besucht werden (Montag bis Donnerstag jeweils 18:45Uhr bis 20:15Uhr). Der klassenspezifische Motorrad-Unterricht wird individuell vereinbart.
    Wie häufig Sie den Unterricht pro Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
    Unser Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehen wir Ihnen nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.

  • Praxis:

    Der Gesetzgeber schreibt 12 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
    5 Bundes- und Landstraßenfahrten
    4 Autobahnfahrten
    3 Nachtfahrten
    Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die praktische Ausbildungspflicht.
    Vor den Sonderfahrten ist Grundausbildung vorgeschrieben. Diese beinhaltet das eigentliche "Fahren lernen" und die Grundfahraufgaben wie z.B.: Slalom, Ausweichen, Kreisfahren etc. Wie umfangreich diese ausfällte, hängt unter Anderem von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt. Unser Motto lautet:"Sowenig Stunden wie möglich aber soviele wie nötig, um die Prüfung zu bestehen!".
    Die Schutzkleidung wie Motorrad-Jacke und -Hose , Helm, Schuhe und Handschuhe darf leider aufgrund der Corona Schutzverordnung nicht mehr von uns zur Verfügung gestellt werden und muss daher vom Fahrschüler mitgebracht werden.

Klasse B196

Definition Klasse B SZ196

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von max. 11kW bzw. 15PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteig. 
Ein Aufstieg nach zwei Jahren auf die Klasse A2 ist nicht möglich. Die Fahrerlaubnis gilt nur im Inland.     


 

Voraussetzungen, Mindestalter

Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.

Vorbesitz Klasse B mindestens 5 Jahre. 

   
 

Vorgeschriebene Ausbildung

 

  • Theorie:
    min. 4 x 90 min. klassenspezifischer Klasse A Theorieunterricht
    Nächster Theorieblock: Fr 22.3.23 17:00 (Thema 1+2) und Sa. 23.3.23 9:00 (Thema 3+4)
    am Wettersteinplatz, Säberner Str. 16 in der Filiale 
    Die Praxisstunden werden mit dem Fahrlehrer individuell ausgemacht  

  • Praxis:
    min. 5 x 90 min. praktischer Fahrunterricht

Klasse AM

Definition Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Der Motorhubraum darf 50ccm nicht übersteigen. Die Leistung bei Elektromotoren darf 4 kW nicht übersteigen.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Der Motorhubraum bei Benzinmotoren darf 50ccm nicht übersteigen. Die Leistung bei Elektro- bzw. Dieselmotoren darf 4 kW nicht übersteigen.

Vierrädrige Leicht-Kfz mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Der Motorhubraum bei Benzinmotoren darf 50ccm nicht übersteigen. Die Leistung bei Elektro- bzw. Dieselmotoren darf 4 kW nicht übersteigen. Die Leermasse darf maximal 350 kg betragen.


 

Mindestalter

Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Bis zum 16. Geburtstag ist der Führerschein nur in Deutschland gültig, es darf nicht ins Ausland gefahren werden.  


 

Vorgeschriebene Ausbildung

 

  • Theorie:

    Insgesamt sind 14 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 2 klassenspezifische Unterrichte. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die theoretische Ausbildungspflicht Die einzelnen Unterrichtsthemen können Sie unserem Theorieplan entnehmen. Der Theorieunterricht kann vier mal pro Woche besucht werden (Montag bis Donnerstag jeweils 18:45Uhr bis 20:15Uhr). Der klassenspezifische Unterricht wird individuell vereinbart.
    Wie häufig Sie den Unterricht pro Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
    Unser Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehen wir Ihnen nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.

  • Praxis:

    Es sin keine Sonderfahrten (wie z.B.: Landstraße oder Nachtfahrt) vorgeschrieben. Lediglich die Grundausbildung ist vorgeschrieben. Diese beinhaltet unter Anderem die Grundfahraufgaben wie z.B.: Slalom, Ausweichen, Kreisfahren etc. Wie umfangreich diese ausfällte, hängt neben anderen Faktoren von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt. Unser Motto lautet:"Sowenig Stunden wie möglich aber soviele wie nötig, um sicher zu fahren und die Prüfung zu bestehen!". 
    Die Schutzkleidung wie Motorrad-Jacke und -Hose , Helm, Schuhe und Handschuhe darf leider aufgrund der Corona Schutzverordnung nicht mehr von uns zur Verfügung gestellt werden und muss daher vom Fahrschüler mitgebracht werden.

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